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SATZUNG DER ANSAR-SERVICE
M u s l i m e n t r e f f
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Name des Vereins : Ansar-Service
Muslimentreff
2. Sitz des Vereins : Nürnberg Büro:
Sperberstr. 69 in 90461 Nürnberg
3. Das Gebiet der Tätigkeit des Vereins beschränkt
sich auf Nürnberg und Umgebung.
4. Der Verein ist eine reine kulturelle religiöse
Vereinigung, er beschäftigt sich nicht mit Politik.
5. Der Verein wird in dem Vereinsregister eingetragen
6. Der Verein arbeitet ausschließlich auf der Grundlage
der Gemeinnützigkeit Es ist nicht Sinn und Zweck des Vereins, Geld
zu erwirtschaften. Eingehende Geldspenden oder
Mitgliedsbeiträge sind nur für
den Zweck des Vereines zu verwenden.
7. Hilfestellungen durch Sach- oder Geldbeträge
dürfen nur an hilfsbedürftige Personen nach Beschließung
des Vorstandes geleistet werden.
II. ZWECK DES VEREINS
1. Förderung und Betreuung der islamischen
Werte
2. Betreuung von muslimischen Jugendlichen
3. Betreuung der Moscheen Nürnbergs und Umland
4. Förderung des interreligiösen Dialogs
5. Hilfestellung an bedürftige Personen
6. Sinnvolle Feizeitgestaltung
a. Kulturelle Aktivitäten
b. Sportliche Aktivitäten
c. Aufrechterhaltung islamischen Sitten und Gebräuche
III. ART DER TÄTIGKEIT
1. Unterricht der islamischen Lehre in deutscher
Sprache
2. Verschiedene Sport- und Kulturarbeiten.
3. Förderung der Moscheebesuche
4. Kontaktpflege mit anderen Religionsgemeinschaften
5. Soweit sachliche oder finanzielle Möglichkeiten
vorhanden sind, kann an bedürftige Personen Hilfe geleistet werden.
6. Vorbereitung und Durchführung von Ausflügen
in Deutschland.
IV. Mitgliederschaft
1. Jeder der in Nürnberg und Umgebung wohnt
kann Mitglied werden.
2. Alle Mitglieder, die im Verein als Mitgliedschaft eintreten
wollen, müssen keinen monatlichen
Vereinsbeitrag entrichten. Jedoch kann bei späteren Beschluss der
Mitglieder, ein Mitgliedsbeitrag eingeführt werden. Dieser muss jedoch
von der Mitgliederversammlung genehmigt, und kann nicht rückwirkend
eingeführt
werden.
3. Bestimmungen für die Mitgliedschaft
a. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres
kann im Verein jeder, egal welcher Rasse, Religion, Nationalität er
angehört, Mitglied werden. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr,
nur mit schriftlicher Zustimmung des Erziehungsberechtigtem.
b. Antrag für die Aufnahme kann schriftlich
oder mündlich gestellt werden. Die Aufnahme wird im Vorstand beschlossen.
c. Die Mitglieder haben Stimmrecht.
d. Mitglieder, die aus verschiedenen Gründen
aus Nürnberg und Umgebung verziehen und ihre Mitgliedschaft fortsetzen
wollen, können dies tun.
4. Austritt aus dem Verein:
a. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich
oder mündlich mitgeteilt werden.
b. Im Todesfall erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
5. Ausschluss aus dem Verein oder gegebenenfalls gerichtliche
Anzeige erfolgt, wenn:
a. gegen die Vereinsregeln verstoßen
wird;
b. gegen die islamische Lehre verstoßen
wird;
c. gegen Konfession, Volkszugehörigkeit oder
Rasse verstoßen wird
d. gegen Gesellschaft und Gesetze verstoßen
wird;
e. jemand für politische Parteien Propaganda
betreibt;
f. jemand in oder zusammen mit gesetzlich verbotenen
Organisationen arbeitet.
V. ORGANE DES VEREINS UND
IHRE AUFGABEN
1. Hauptversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Schriftführer
4. Der Kassierer
1.1 Die Hauptversammlung bildet sich aus allen
Mitgliedern alle drei Jahre
Die Hauptversammlung ist vollberechtigt. Hauptversammlungen
und außerordentliche Versammlungen werden mit den anwesenden Mitgliedern
durchgeführt. Die Mitglieder werden zwei Wochen vor der Hauptversammlung
vom Vorstand verständigt. Die Vorschläge von den Mitgliedern
können beim Vorstand schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
Die Hauptversammlung wird vom 1. oder vom 2. Vorsitzenden eröffnet.
1.2 Aufgaben der Hauptversammlung:
Der Vorstand wird gewählt eventuelle Satzungsänderungen
Tätigkeitsbereich des Vorstandes, Bericht des Prüfungsausschusses,
Entlastung des Vorstandes Auflösung des Vereins die Aufnahme zur Föderation
oder Austritt von der Föderation eventuelle Festsetzung des Jahresmitgliedsbeitrages
die Jahreshauptversammlung beschließt über die zukünftige
Tätigkeit des Vereins
2.1 Aufgaben des Vorstandes:
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden,
je mit Alleinvertretungsbefugnis. Er vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich in Sachen des § 26 BGB
Zur Vorstandschaft gehören der 1. und 2. Vorsitzende
sowie:
a. der Schriftführer
b. der Stellvertreter des Schriftführers
c. der Kassenwart
d. und 2 Beisitzer
Der 1. und der 2. Vorsitzende sowie Schriftführer,
Stellvertreter des Schriftführers, Kassenwart und 2 Beisitzer werden
für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Aufgaben des 1. Vorsitzenden Leitung des Vereins
und Vertretung nach innen und außen. Vorbereitung der Tagesordnung
der Versammlungen.
Der 2. Vorsitzender ist regelmäßiger Vertreter
des 1. Vorsitzenden. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende zur
Vertretung nur in den Fällen berechtigt, in denen der 1. Vorsitzende
verhindert ist.
5. Der Schriftführer und sein Vertreter:
a. besorgt die Korrespondenz des Vereins, hat
alle abgehenden Schriftstücke zu verfassen, und den Vorsitzenden vorzulegen.
b. Er führt das Protokoll in den Versammlungen,
verliest es auf der nächsten Versammlung und vermerkt etwa beschlossene
Änderungen.
c. Er führt ein Verzeichnis sämtlicher Mitglieder
und pflegt den schriftlichen Verkehr mit anderen Verbindungen bzw. Vereinen.
d. Der Stellvertreter ist Vertreter des Schriftführers
und vertritt ihn bei seiner Abwesenheit.
6. Der Kassierer hat die Vereinskasse zu verwalten, die zugehörigen
Bücher zu führen. Die Rechnungsbelege geordnet aufzubewahren.
Er hat die Berechtigung etwaige Geldeinnahmen entgegen zunehmen.
VI. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN
1. Der Verein verfügt über keine festen
Einnahmen. Entgegengenommen werden Spenden. Darlehen die auf Zinsbasis
beruhen, dürfen nicht angenommen werden.
2. Die Spenden werden vom Kassierer entgegengenommen und
in der Vereinskasse aufbewahrt. Ein Vereins-Bankkonto wird aus islamischen
Gründen abgelehnt.
3. Die Mitglieder die private Gegenstände in den
Verein zur Verfügung stellen, und diese dem Verein zur Nutzung überlassen,
haben bei Beschädigung , Diebstahl oder Abnutzung keine Anspruch auf
Entschädigung. Jeder ist für sein eingebrachten Gegenstand, dass
er dem Verein leihweise überlasst, selbst verantwortlich.
4. Die Ausgaben müssen zuerst vom Vorstand genehmigt
werden.
Der Kassierer muss die Einnahmenbelege und Ausgabenbelege
drei Jahre aufbewahren.
5. Bei Auflösung des Vereins kann die Hauptversammlung
sich mit 2/3 Mehrheit der gesamten Mitglieder auflösen. Sind bei der
Hauptversammlung weniger als 2/3 der gesamten Mitglieder anwesend, ist
ein Beschluss nicht möglich. Es muss ein neuer Termin angesetztem
werden, bei dem nach der Anwesenheit abgestimmt wird.
. Bei der Auflösung des Vereins fallen Gegenstände
oder Eigentum des Vereins, an diejenigen zurück, die sie eingebracht
haben. Sollten Geldbeträge vorhanden sein, und keine Schulden, werden
sie einer islamischen Hilfsorganisation ausbezahlt.
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