Sure 4 an-Nisa
D i e F r a u e n
| (1) Ihr Menschen! Handelt Taqwa gemäss
eurem Herrn gegenüber, Der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen
hat, aus ihm sein Partnerwesen geschaffen hat und aus beiden viele Männer
und Frauen vermehren ließ. Und handelt Taqwa gemäß Allah
gegenüber, Dessenthalben ihr euch gegenseitig bittet, sowie gegenüber
(dem Brechen) der Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allah bleibt euch gegenüber
immer aufmerksam.
(2) Und gebt den Waisen ihr Vermögen, tauscht nicht das schlechte gegen das Gute ein, und nehmt nicht ihr Vermögen zu eurem Vermögen! Gewiss, dies wäre eine schwere Verfehlung. (3) Und solltet ihr es fürchten, den Waisen (als Ehefrauen) gegenüber nicht gerecht zu sein, so heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen, zwei, drei oder vier. Und solltet ihr fürchten, nicht gerecht zu sein, so (heiratet) nur eine, oder von denjenigen, die euch gehören. Das ist näher dazu, dass ihr nicht übertretet. (4) Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Nihla. Und sollten sie für euch auf etwas davon freiwillig verzichten, dann nehmt es als Gutes Unschädliches an. (5) Und gebt den Unerfahrenen (in Vermögensangelegenheiten) nicht euer Vermögen, das Allah euch als Lebensgrundlage zur Verfügung gestellt hat. Jedoch versorgt sie dadurch, bekleidet sie und sagt ihnen ein gütiges Wort! (6) Und prüft die Waisen, bis sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr bei ihnen vernünftiges Verhalten feststellt, dann übergebt ihnen ihr Vermögen; und verbraucht es nicht auf verschwenderische Art und nicht übereilt, bevor sie das Alter erreichen. Und wer reich ist, so soll er verzichten, und wer arm ist, so soll er davon nach dem Gebilligten nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, dann zieht Zeugen dafür hinzu. Und Allah genügt als Abrechnender. (7) Den Männern gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. Und den Frauen gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen haben ob wenig oder viel ein Pflichtanteil. (8) Und sollten Verwandte, Bedürftige und Arme bei der Aufteilung (des Nachlasses) anwesen sein, so gebt ihnen davon und sagt ihnen ein gütiges Wort! (9) Und Ehrfurcht sollen diejenigen haben, die, wenn sie nach ihrem Verscheiden minderjährige Kinder hinterlassen würden, um diese besorgt wären. So sollen sie Taqwa gemäss Allah gegenüber handeln und ein angebrachtes Wort sprechen. (10) Gewiss, diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufbrachen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer. Und sie werden in die Gluthitze hineingeworfen werden. (11) Allah gebietet euch hinsichtlich eurer Kinder, dem Kind männlichen Geschlechts das Gleiche (an Erbteilen) zu geben wie zwei Kinder weiblichen Geschlechts. Und sollten sie (die Kinder) nur Frauen und mehr als zwei sein, so bekommen sie Zweidrittel dessen, was man hinterlassen hat. Und sollte es sich nur um eine einzige Frau handeln, so bekommt sie die Hälfte. Und für seine Eltern, jedes Elternteil bekommt ein Sechstel dessen, was man hinterlassen hat, wenn man Kinder hat. Wenn man jedoch keine Kinder hat und (nur) seine Eltern ihn beerben, dann bekommt seine Mutter das Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann bekommt seine Mutter das Sechstel nach (der Vollstreckung) des Testaments, das man hinterlegt hat, und nach (der Begleichung) der Schulden. Eure Eltern und eure Kinder, ihr wisst nicht, welche von ihnen euch am ehesten nützen. Dies ist ein Gebot von Allah. Gewiss, Allah bleibt allwissend, allweise. (12) Und ihr bekommt die Hälfte dessen, was eure Ehefrauen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben. Sollten sie jedoch Kinder haben, dann bekommt ihr das Viertel von dem, was sie hinterlassen haben, nach (der Vollstreckung) des Testaments, das sie hinterlegt haben, und nach der (Begleichung) der Schulden. Und sie (die Ehefrauen) bekommen das Viertel von dem, was ihr hinterlassen habt, wenn ihr keine Kinder habt. Solltet ihr aber Kinder haben, dann bekommen sie das Achtel von dem, was ihr hinterlassen habt, nach (der Vollstreckung) des Testaments, das ihr hinterlegt habt, und nach (der Begleichung) der Schulden. Und sollte (der Verstorbene) ein Mann gewesen sein, der als Kalala beerbt wird oder eine Frau, und er (oder sie) (mütterlicherseits) einen Bruder oder eine Schwester haben, dann bekommt jeder von ihnen das Sechstel. Sollten sie jedoch mehr als das vorher Erwähnte sein, dann sind sie Partner im Drittel. (Dieses erfolgt erst) nach (der Vollstreckung) des Testaments, das ihr hinerlegt habt, und nach (der Begleichung) der Schulden, ohne (die Erbberechtigten) zu schädigen. Dies ist ein Gebot von Allah. Und Allah ist allwissend, allnachsichtig. (13) Dies sind Allahs Richtlinien. Und wer Allah und SEINEM Gesandten gehorcht, den wird ER ins Cennet eintreten lassen, die von Flüssen durchflossen sind, dort werden sie ewig bleiben. Und dies ist der übergroße Erfolg. (14) Doch wer Allah und SEINEM Gesandten widerspricht und Allahs Richtlinien überschreitet, den wird ER ins Feuer eintreten lassen, darin wird er ewig bleiben. Und für ihn ist eine erniedrigende Peinigung bestimmt. (15) Und diejenigen von euren Frauen, die Fahischa begehen, so bringt gegen sie vier Augenzeugen von euch. Und wenn diese ein Zeugnis abgelegt haben, dann sperrt sie (die Frauen) in den Häusern ein, bis sie sterben oder Allah ihnen einen Ausweg macht. (16) Und diejenigen von euch, die sie (die Fahischa) begehen, sollt ihr anprangern. Und wenn sie danach bereuen und gottgefällig Gutes tun, dann lasst von ihnen ab! Gewiss, Allah bleibt reue-annehmend, allgnädig. (17) Allah nimmt die Reue nur von denjenigen an, die das Schlechte aus Unwissenheit tun und umgehend bereuen. Von diesen nimmt Allah die Reue an. Und Allah bleibt immer allwissend, allweise. (18) Und die Reue wird nicht von denjenigen angenommen, die so lange die gottmissfälligen Taten begehen, bis der Eine von ihnen im Sterben liegt und erst dann sagt: Ich bereue es jetzt, und nicht von denjenigen, die sterben, während sie Kafir sind. Für diese bereiten Wir qualvolle Peinigung vor. (19) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Für euch gilt nicht als halal, die Frauen durch Zwang zu beerben und ihnen (die Wiederheirat) zu verbieten, um ihnen einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen habt zuteil werden lassen, es sei denn, sie begehen nachgewiesene unzüchtige Handlung. Und verkehrt mit ihnen nach dem Gebilligten! Und solltet ich gegen sie Abneigung empfinden, dann kann es sein, dass ihr einer Sache gegenüber Abneigung empfindet, in die Allah jedoch viel Gutes für euch gelegt hat. (20) Und wenn ihr eine Ehefrau anstelle einer (anderen) Ehefrau heiraten wollt und ihr einer von ihren eine großzügige (Mahr) gegeben habt, dann nehmt ihnen davon nichts weg! Wollt ihr es (ihnen) etwa in betrügerischer und eindeutig verfehlter Weise wegnehmen? (21) Und wie könnt ihr es ihnen wegnehmen, nachdem ihr bereits miteinander intim wart und sie mit euch einen verbindlichen Vertrag eingegangen sind? (22) Und heiratet nicht diejenigen Frauen, die eure Väter geheiratet haben, es sei denn, was bereits geschehen ist. Dies ist gewiss eine Abscheulichkeit und eine Ekligkeit, und erbärmlich ist dieser Weg. (23) Euch wurden für haram (zum Heiraten) erklärt: Eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, euren Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester, eure Ammen, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter euer Ehefrauen, euere Stieftöchter, die in euren Haushalt leben, die zu den Ehefrauen gehören, mit denen ihr bereits intim wart, und wenn ihr mit ihnen noch nicht intim wart, dann ist es für euch keine Verfehlung, (diese Stieftöchter zu heiraten), und die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne, und dass ihr zwei Schwestern gleichzeitig heiratet, es sei denn, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah bleibt immer allvergebend, allgnädig. (24) (Haram für die Heirat sind ebenso) die bereits verheirateten Frauen, es sei denn, sie gehören euch. Dies ist das euch von Allah Gebotene. Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt als Ehemänner und nicht als Unzucht-Treibende. Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Mahr eine Pflichtabgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiss, Allah bleibt immer allwissend, allweise. (25) Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie Mumin-Frauen zu heiraten, dann (heiratet er) von den Mumin-Dienerinnen, die euch gehören. Und Allah kennt euren Iman beser die einen von euch sind wie die anderen. So heiratet sie mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihre Mahr nach dem Gebilligten als Ehefrauen und nicht als Unzucht-Treibende und nicht als diejenigen, die sich Geliebte nehmen. Und wenn sie (Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Fahischa begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für die Freie Frau vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schändliches zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und Allah ist allvergebend, allgnädig. (26) Allah will es euch verdeutlichen, euch zu Vorgehensweisen derjenigen, die vor euch waren, rechtleiten und eure Reue annehmen. Und Allah ist allwissend, allweise. (27) Und Allah will eure Reue annehmen. Doch diejenigen, die ihren Neigungen folgen, wollen, dass ihr massiv (vom rechten Weg) abweicht. (28) Allah will es euch erleichtern. Und der Mensch wurde als schwaches (Geschöpf) geschaffen. (29) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Eignet euch euer Vermögen untereinander nicht durch das für nichtig Erklärte an! Nicht verboten ist es, (es euch anzueignen) durch einen Handel, den ihr in gegenseitigem Einvernehmen abschließt. Auch begeht keinen Selbstmord! Gewiss, Allah bliebt immer euch gegenüber allgnädig. (30) Und wer dies aus Übertretung und zu Unrecht tut, den werden Wir ins Feuer hineinwerfen lassen. Und dies ist für Allah etwas Leichtes. (31) Wenn ihr die Kabiras dessen meidet, das euch verboten wurde, werden Wir euch eure gottmissfälligen Taten tilgen und euch in einen ehrenwerten Eingang eintreten lassen. (32) Und wünscht euch nicht das, womit Allah den einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat! Die Männer haben Anteil an dem, was sie sich erworben haben, und die Frauen haben Anteil an dem, was sie sich erworben haben. Und bittet Allah um etwas von SEINER Gunst! Gewiss, Allah bleibt immer über alles allwissend. (33) Und für jeden (von euch) haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und die Verwandten hinterlassen haben. Und gebt denjenigen, mit denen ihr eine Vertrag geschlossen habt, ihren Anteil! Gewiss, Allah bleibt immer über alles Zeuge. (34) Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber wegen dem, womit Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat, und wegen dem, was sie von ihrem Vermögen ausgegeben haben. Die gottgefällig guttuenden Frauen sind (Allah gegenüber) ergeben und bewahren das vom Verborgenen (zwischen ihnen und ihren Ehemännern), was Allah zu bewahren auferlegt hat. Und diejenigen Ehefrauen, deren böswillige trotzige Auflehnung ihr fürchtet, dieses sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann in den Ehebetten meiden und (erst dann) schlagt sie! Und sollten sie wieder auf euch hören, dann unternehmt nichts mehr gegen sie! Gewiss, Allah bleibt immer allhöchst, allgrößt. (35) Und wenn ihr Streitigkeit zwischen ihnen (den Eheleuten) fürchtet, dann schaltet einen Schiedsmann von seinen Angehörigen und einen Schiedsmann von ihren Angehörigen ein. Und wenn beide Versöhnung wollen, wird Allah beide erfolgreich sein lassen. Gewiss, Allah bleibt immer allwissend, allkundig. (36) Und dient Allah und betreibt IHM gegenüber keinerlei Schirk! Und die Eltern behandelt Ihsan gemäß und die Verwandten, Waisen, Bedürftigen, den verwandten Nachbarn, den nicht-verwandten Nachbarn, den nächsten Gefährten, den Reisenden und diejenigen, die euch gehören. Gewiss, Allah liebt nicht denjenigen, der eingebildet, arrogant ist. (37) Es sind diejenigen, die geizen, den Menschen Geiz gebieten und verschweigen, was Allah ihnen von SEINER Gunst zuteil werden ließ, - und Wir haben für die Kafir erniedrigende Peinigung vorbereitet. (38) so wie diejenigen, die ihr Vermögen aus Riyaa den Menschen gegenüber spenden, und weder den Iman an Allah noch an den Jüngsten Tag verinnerlichen. Und wer den Satan als ständigen Begleiter hat, dann erbärmlich ist sein ständiger Begleiter. (39) Und was wäre dabei, wen sie den Iman an Allah und an den Jüngsten tag verinnerlicht und vom Rizq gegeben hätten, das Allah ihnen gewährte? Und Allah ist immer über sie allwissend. (40) Gewiss, Allah fügt kein Unrecht zu, auch nicht das Gewicht eines Stäubchens. Und wäre es (nur) eine (einzige) gute Tat, diese vervielfacht ER, und gibt von SICH aus eine übergroße Belohnung. (41) Und wie würde es sein, wenn Wir von jeder Umma einen Zeugen bringen würden und dich (Muhammed) als einen Zeugen gegen diese bringen würden? (42) An diesem Tag werden diejenigen, die Kufr betrieben und dem Gesandten widersprochen haben, sich wünschen, sie wären mit der Erde gleich. Und sie werden vor Allah kein Wort verheimlichen können. (43) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Nähert euch nicht dem rituellen Gebet, wenn ihr betrunken seid damit ihr wisst, was ihr sagt -, auch nicht, wenn ihr Dschnub seid mit Ausnahme von Vorbeigehenden (bzw. Reisenden), bis ihr Ghusl durchgeführt habt. Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid oder der eine von euch von der Notdurft kommt oder ihr die Frauen (intim) berührt habt und kein Wasser finden könnt, dann sucht reine Erdoberfläche und streicht euch über eure Gesichter und Hände (bis zu den Ellbogen). Gewiss, Allah bleibt immer reue-annehmend, allvergebend. (44) Hast du etwa nicht diejenigen gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde, sie erkaufen sich das Irregehen und wollen, dass auch ihr irregeht? (45) Und Allah weiß besser Bescheid über eure Feinde. Und es genügt Allah als Wali, und es genügt Allah als Verhelfer zum Sieg. (46) Unter den Juden gibt es einige, welche die Worte (der Schrift) verdrehen und sagen: Wir haben gehört und widersprochen, höre, hättest du doch nie gehört und ra'ina, als Verdrehung mit ihren Zungen und als Beschimpfung des Din. Und hätten sie doch gesagt: Wir haben gehört und gehorcht, höre uns zu und unzurna!, wäre das besser für sie und verantwortungsvoller. Aber Allah hat sie wegen ihres Kufr verflucht, so verinnerlichen sie den Iman nur ein wenig. (47) Ihr, denen die Schrift zuteil wurde! Verinnerlicht den Iman an das, was Wir hinabgesandt haben als Bestätigung dessen, was ihr habt, bevor Wir (Konturen) von Gesichtern verwischen und diese ihren Hinterköpfen gleich machen oder sie verfluchen, wie Wir diejenigen vom Sabbat verflucht haben. Und Allahs Entscheidung wird immer umgesetzt. (48) Gewiss, Allah vergibt nie, dass IHM gegenüber Schirk betreiben wird! Doch ER vergibt, was (an Verfehlungen) geringer ist als dies, wem ER will. Und wer Schirk Allah gegenüber betreibt, der hat bereits eine übergroße Verfehlung erlogen. (49) Hast du etwa nicht diejenigen wahrgenommen, die von sich selbst (behaupten), geläutert zu sein? Nein, sondern Allah erklärt als geläutert, wen ER will. Und ihnen wird nicht im Geringsten Unrecht angetan. (50) Siehe, wie sie Lügen im Namen Allahs erfinden. Und dies genügt als eine eindeutige Verfehlung. (51) Hast du etwa nicht diejenigen gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde, wie sie den Iman an Adsch-dschibt und At-taghut bekunden zu denjenigen, die Kufr betrieben haben, sagen: Diese sind rechtgeleiteter in der Lebensweise als diejenigen, die den Iman verinnerlicht haben? (52) Diese sind diejenigen, die Allah verflucht hat. Und wen Allah verflucht, für den wirst du keinen Beistehenden finden. (53) Oder würden sie vielleicht Anteil an der Herrschaft (Allahs) besitzen? Dann würden sie den Menschen nicht das Geringste davon geben. (54) Oder beneiden sie etwa die Menschen für das, was Allah ihnen von SEINER Gunst zuteil werden ließ? So ließen Wir bereits der Familie Ibrahims die Schrift und die Weisheit zuteil werden. Auch ließen Wir ihnen ein mächtiges Königtum zuteil werden. (55) Dann haben einige von ihnen den Iman an ihn (Muhammed) verinnerlicht, und einige von ihnen haben sich von ihm abgewendet. Und Dschahannam genügt als Gluthitze. (56) Gewiss, diejenigen, die Kufr Unseren Ayat gegenüber betreiben, werden Wir in ein Feuer hineinwerfen lassen. Immer wieder, wenn ihre Häute gargekocht sein werden, werden Wir sie ihnen gegen andere Häute austauschen, damit sie die Peinigung (richtig) erfahren. Gewiss, Allah bleibt immer allwürdig, allweise. (57) Und diejenigen, die den Iman verinnerlicht haben und gottgefälliges Gutes taten, werden Wir ins Cennet eintreten lassen, die von Flüssen durchflossen sind, dort werden sie für immer und ewig bleiben. Dort haben sie gereinigte Partnerwesen, und Wir lassen sie in nicht vergehenden Schatten eintreten. (58) Gewiss, Allah gebietet euch, dass ihr die euch anvertrauten Dinge ihren Besitzern zurückgebt, und wenn ihr unter den Menschen richtet, dass ihr mit Gerechtigkeit richtet. Und sicherlich gut ist das, wozu Allah euch ermahnt. Gewiss, Allah bleibt immer allhörend, allsehend. (59) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Verantwortlichen unter euch. Und wenn ihr euch über eine Angelegenheit streitet, dann legt sie Allah und seinem Gesandten vor, solltet ihr den Iman an Allah und an den Jüngsten Tag verinnerlicht haben. Dies ist besser und hat einen besseren Abschluss. (60) Hast du etwa nicht diejenigen wahrgenommen, die behaupten, sie hätten den Iman verinnerlicht an das, was dir hinabgesandt wurde, und was vor dir hinabgesandt wurde, wie sie sich at-taghut widmen wollen, um zwischen ihnen zu richten, obgleich ihnen bereits geboten wurde, ihm (at-taghut) gegenüber Kufr zu betreiben? Doch der Satan will sie in weite Irre gehen lassen. (61) Und wenn zu ihnen gesagt wird: Kommt zu dem, was Allah hinabgesandt hat und zum Gesandten, hast du gesehen, wie die Munafiq sich vor dir mit Entschiedenheit abwenden. (62) Und wie wird es sein, wenn ein Unglück sie heimsucht aufgrund dessen, was sie eigenhändig getan haben, dann sie zu dir kommen und schwören im Namen Allahs: Wir wollten nichts anderes außer Gutem und Versöhnlichem? (63) Diese sind diejenigen, über deren Herzen Allah Bescheid weiß, so wende dich von ihnen ab, ermahne sie und sage ihnen bezogen auf sie selbst aufrüttelnde Worte! (64) Und Wir haben jeden Gesandten nur deshalb entsandt, damit ihm mit der Zustimmung Allahs gehorcht wird. Und wären sie doch, nachdem sie Unrecht begangen hatten, zu dir gekommen und hätten Allah um Vergebung gebeten und hätte dann der Gesandte für sie um Vergebung gebeten, würden sie Allah als reue-annehmned, allgnädig finden. (65) Nein, bei deinem Herrn! Sie werden den Iman nicht verinnerlichen, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann von sich aus keine Abneigung dem gegenüber empfinden, was du entschiedne hast, und sich deiner (Entscheidung) widerspruchslos fügen. (66) Und hätten Wir ihnen geboten: ihr sollt euch selbst töten oder eure Wohnstätten verlassen, würden dies nur wenige von ihnen tun. Und hätten sie doch das getan, womit sie ermahnt werden, wäre es besser für sei und würde sie noch mehr (im Iman) bestärken. (67) Auch dann hätten Wir ihnen gewiss von Uns übergroße Belohnung zukommen lassen, (68) ebenfalls hätten Wir sie gewiss zu einem geraden Weg rechtgeleitet. (69) Und wer Allah und dem Gesandten gehorcht, diese sind unter denjenigen, denen Allah gute Gaben erwiesen hat, von den Propheten, Wahrhaftigen, Schahid und den gottgefällig Guttuenden. Und diese wurden vom guten Begleiter begleitet. (70) Diese Gunst erweist Allah. Und Allah genügt als Allwissender. (71) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Nehmt euch in Acht, so folgt dem Aufruf der Mobilmachung in Gruppen oder alle gemeinsam! (72) Und gewiss, manch einer von euch zögert. Und wenn ein Unglück euch heimsucht, sagt er: Allah hat mir bereits eine Wohltat erwiesen, dass ich unter ihnen nicht anwesend war. (73) Doch wenn euch Gunst von Allah zukommt, wird er gewiss sagen, als ob zwischen euch und ihm keine Verbindung bestanden hätte: Wäre ich doch mit ihnen gewesen, damit ich ebenso einen übergroßen Erfolg hätte. (74) So sollen fi-sabilillah diejenigen den bewaffneten Kampf führen, die das diesseitige Leben gegen das Jenseits eintauschen. Und wer fi-sabilillah an dem bewaffneten Kampf teilnimmt, dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir eine übergroße Belohnung zuteil werden lassen. (75) Und weshalb führt ihr nicht den bewaffneten Kampf fi-sabilillah und für die Unterdrückten von den Männer, Frauen und Kinder, die sagen: Unser Herr! Bringe uns heraus aus diesem Ort, dessen Leute Übertretende sind, und bestimme uns von DIR aus einen Wali, und bestimme uns von DIR aus eine Beistehenden? (76) Diejenigen, die den Iman verinnerlicht haben, führen den bewaffneten Kampf fi-sabilillah, und diejenigen, die Kufr betrieben haben, führen den bewaffneten Kampf für at-taghut. So führt den bewaffneten Kampf gegen die Wali des Satan! Gewiss, das Intrigieren des Satans bleibt ohnehin immer schwach. (77) Hast du etwa nicht diejenigen wahrgenommen, denen gesagt wurde: Haltet euch zurück, verrichtet ordnungsgemäß das rituelle Gebet und entrichtet die Zakat? Doch als ihnen der bewaffnete Kampf geboten wurde, fürchtete eine Teil von ihnen sich so sehr vor den Mensche, wie sie nur vor Allahs (Peinigung) fürchten sollten oder gar noch mehr. Und sie sagten: Unser Herr! Weshalb hast DU uns den bewaffneten Kampf geboten? Hättest DU uns doch zurückgestellt, bis zum ohnehin nahenden Tod! Sag: Die Gebrauchsgüter im diesseitigen Leben sind wenig und das Jenseits ist besser für jeden, der Taqwa gemäß handelt. Und ihr werdet nicht das Geringste an Unrecht erleiden. (78) Wo auch immer ihr zu sein pflegtet, der Tod wird euch doch ereilen, auch dann wenn ihr in hohen Bürgen wäret. Und wenn sie Gutes trifft, sagen sie: Dies ist von Allah. Und wenn sie ein Unglück trifft, sagen sie: Dies ist von dir. Sag: Alles ist von Allah. Weshalb verstehen diese Leute kaum das (zu ihnen) Gesprochene? (79) Was dich an Gutem traf, dies ist von Allah. Und was dich an Unglück traf, dies ist aufgrund eigener (Verfehlungen). Und Wir entsandten dich für die Menschen als Gesandten. Und Allah genügt als Bezeugender. (80) Wer dem Gesandten gehorcht, der hat bereits Allah gehorcht. Doch wer sich abwendet, (siehe) Wir haben dich zu ihnen nicht als Aufseher entsandt. (81) Und sie sagen: (wir geloben dir) Gehorsam. Doch wenn sie von dir weggegangen sind, denkt sich nachts ein Teil von ihnen etwas anderes aus als das, was sie sagen. Und Allah lässt das niederschrieben, was sie sich nachts ausdenken. So wende dich von ihnen ab und übe Tawakkul Allah gegenüber! Und Allah genügt als Wakil. (82) Denken sie etwa nicht über den Quran nach? Und wäre er von einem anderen als Allah, gewiss hätten sie darin viele Widersprüche gefunden. (83) Und wenn zu ihnen eine Nachricht über etwas Sicherheitsgewährendes oder Angsteinflössendes kommt, verbreiten sie dieses. Und hätten sie es dem Gesandten und den Verantwortlichen unter ihnen überlassen, hätten davon Kenntnis diejenigen unter ihnen, die dieses analysierten können. Und gäbe es Allahs Gunst euch gegenüber nicht sowie SEINE Gnade, wäret ihr dem Satan gefolgt, außer wenigen von euch. (84) Also führe den bewaffneten Kampf fi-sabilillah! Dir ist nur auferlegt, dich selbst dazu (zu verpflichten). Doch mobilisiere die Mumin, damit Allah die Gewalttätigkeit derjenigen, die Kufr betrieben haben, zurückhält. Und Allah ist noch fähiger im Gewalt-Antun und härter im Peinigen. (85) Wer eine gottgefällige gute Fürbitte einlegt, hat daran Anteil. Und wer für etwas Verwerfliches Fürbitte einlegt, hat daran Anteil. Und Allah bleibt immer über alles überwachend. (86) Und wenn ihr mit einem Gruß gegrüßt werdet, dann grüßt zurück mit einem Besseren als ihm oder gebt ihn in gleicher Weise zurück. Gewiss, Allah bleibt immer über alles Zur-Rechenschaft-Ziehender. (87) ER ist Allah, es gibt keine Gottheit außer IHM, ER wird euch gewiss versammeln zum Tag der Auferstehung daran gibt es keinerlei Zweifel! Und wer ist dieser, der wahrhaftiger als Allah spricht? (88) Und weshalb wurdet ihr hinsichtlich der Munafiq zwei Gruppen, während Allah sie, wegen dem, was sie sich erworben haben, (zum Kufr) hat umkehren lassen? Wollt ihr etwa diejenigen rechtleiten, die Allah abirren ließ? Und wen Allah abirren lässt, für den findest du keinen Weg (zur Rechtleitung). (89) Sie wünschten sich, dass ihr genauso Kufr betreibt, wie sie Kufr betrieben haben, damit ihr gleich werdet. So nehmt euch von ihnen keine als Wali, bis sie fi-sabilillah Hicra unternehmen. Und sollten sie sich dennoch abwenden, dann nehmt sie gefangen und tötet sie überall da, wo ihr sie findet, - und nehmt euch von ihnen weder Wali noch Verhelfer zum Sieg. (90) außer denjenigen, die zu Leuten flüchten, mit denen ihr einen Vertrag habt, oder wenn sie zu euch kommen, während sie darüber bekümmert sind, dass sie gegen euch oder gegen ihr Leute kämpfen. Und hätte Allah es gewollt, hätte ER sie gegen euch aufgebracht, damit sie euch bekämpfen. Und wenn sie euch meiden, nicht gegen euch kämpfen und euch den Frieden anbieten, so hat Allah euch gegen sie keine (weiteren) Möglichkeiten eingeräumt. (91) Ihr werdet auch andere finden, die vor euch sicher sein wollen und vor ihren Leuten sicher sein wollen. Und wenn sie euch nicht meiden, euch den Frieden nicht anbieten und sich nicht zurückhalten, so nehmt sie gefangen und tötet sie überall dort, wo ihr sie ergreifen könnt. Und gegen diese haben Wir euch eindeutige Verfügung gegeben. (92) Und es gebührt nicht einem Mumin, einen anderen Mumin zu töten, es sei denn versehentlich. Und wer einen Mumin versehentlich tötet, (für den gilt) die Befreiung eines Mumin-Sklaven und eine an seine Angehörigen zu zahlende Diya, es sei denn, sie erlassen sie. Und wenn er (der Getötete) Leuten angehörte, die euch gegenüber feindselig eingestellt sind, aber er selbst Mumin war, dann (gilt) die Befreiung eines Mumin-Sklaven. Und wenn er (der Getötete) Leuten angehörte, mit denen ihr einen Vertrag habt, dann (gilt) eine an seine Angehörigen zu zahlende Diya und die Befreiung eines Mumin-Sklaven. Und wer (dies) nicht aufbringen kann, fastet an zwei aufeinanderfolgenden Monaten als Reue vor Allah. Und Allah bleibt immer allwissend, allweise. (93) Und wer einen Mumin vorsätzlich tötet, seine Vergeltung ist Dscahannam, darin wird er ewig bleiben. Allah zürnt über ihn, verflucht ihn und hat für ihn eine qualvolle Peinigung vorbereitet. (94) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr euch fi-sabilillah erhebt, prüft es nach und sagt nicht demjenigen, der euch mit Selam-Gruß grüßt: Du bist kein Mumin. im Streben nach dem Vergänglichen des diesseitigen Lebens. Allah hat aber Vieles, woran ihr gewinnen könnt. Gleichermaßen wart ihr vorher, Allah aber hat euch Güte zuteil werden lassen, so prüft es nach. Gewiss, Allah bleibt immer dem gegenüber, was ihr tut, allkundig. (95) Die (dem Dschihad) Fernbleibenden unter den Mumin außer den Behinderten, sind nicht gleichzusetzen mit den fi-sabilillah Dschihad-Leistenden mit ihrem Vermögen und eigenem Leib. Allah gab den Dschihad-Leistenden mit ihrem Vermögen und eigenem Leib eine Stellung mehr als den (dem Dschihad) Fern-Bleibenden. Und beiden Gruppen hat Allah Gutes versprochen. Doch Allah begünstigte die Dschihad-Leistenden vor den (dem Dschihad) Fern-Bleibenden mit übergroßer Belohnung (96) höheren Stellungen vom IHM, Vergebung und Gnade. Und Allah bleibt immer allvergebend, allgnädig. (97) Gewiss, denjenigen, deren Ableben die Engel bewirkt haben, während sie sich selbst noch Unrecht antun, zu denen sagten (die Engel): Woran wart ihr? Sie sagten: Wir waren im Lande unterdrückt. Sie sagten: War denn Allahs Erde nicht groß genug, damit ihr darauf auswandert? Für diese ist Dschahannam als Unterkunft bestimmt. Und erbärmlich ist sie als (ihr) Werden. (98) Ausgenommen sind die Unterdrückten von den Männern, Frauen und Kindern, die keinen Ausweg haben und keine Möglichkeit (zur Hicra) finden. (99) Diesen möge Allah vergeben. Und Allah bleibt immer reue-annehmend, allvergebend. (100) Und wer Hicra fi-sabilillah unternimmt, wird auf Erden viele Zufluchtmöglichkeiten und Erleichterung finden. Und wer seine Wohnung als Hicra-Unternehmer zu Allah und SEINEM Gesandten verlässt und unterwegs vom Tod ereilt wird, dessen Belohung ist bereits bei Allah sicher. Und Allah bleibt immer allvergebend, allgnädig. (101) Und wen ihr durch das Land umherzieht, ist es für euch keine Verfehlung, wenn ihr das rituelle Gebet verkürzt, wenn ihr fürchtet, dass diejenigen, die Kufr betrieben haben, euch der Fitna aussetzen. Gewiss, die Kafir bleiben euch immer entschiedene Feinde. (102) Und wenn du unter ihnen bist und sie dann mit Iqama zum rituellen Gebet rufst, dann soll eine Gruppe von ihnen mit dir Qiyam vollziehen und ihre Waffen bei sich behalten. Und wenn diese Sudschud vollzieht, dann sollen die anderen hinter ihnen stehen, und dann soll eine andere Gruppe, die das rituelle Gebet noch nicht verrichtet hat, kommen und das rituelle Gebet mit dir verrichten. Und sie sollen sich in Acht nehmen und ihre Waffen bei sich behalten. Diejenigen, die Kufr betrieben haben, wünschen sich: Würdet ihr doch euren Waffen und Sachen gegenüber achtlos werden, dann würden sie euch durch einen überraschenden Angriff überrumpeln. Und es ist für euch keine Verfehlung, wenn ihr Schaden durch Regen habt oder ihr krank wart, dass ihr eure Waffen liegen lasst. Doch nehmt euch in Acht! Gewiss, Allah hat für die Kafir eine erniedrigende Peinigung vorbereitet. (103) Und wenn ihr dann das rituelle Gebet vollendet habt, dann gedenkt Allahs im Stehen, im Sitzen und im Liegen (auf der Seite). Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann verrichtet das rituelle Gebet ordnungsgemäß! Gewiss, das (Verrichten des) Gebets bleibt den Mumin immer eine durch Zeitpunkte bestimmte Verpflichtung. (104) Und werdet nicht schwach im Ergreifen der (feindlichen) Leute. Solltet ihr leiden, so leiden sie gewiss ebenso wie ihr leidet. Doch ihr erhofft euch von Allah, was sie sich nicht erhoffen. Und Allah bleibt immer allwissend, allweise. (105) Gewiss, Wir haben dir die Schrift mit der Wahrheit hinabgesandt, damit du zwischen den Menschen richtest mit dem, was Allah dir erklärt hat. Und sei den Untreuen kein Mitstreiter! (106) Und bitte Allah um Vergebung! Gewiss, Allah bleibt immer allvergebend, allgnädig. (107) und führe keine Streitgespräche stellvertretend für diejenigen, die sich selbst untreu verhalten. Gewiss, Allah liebt keine, der als Untreuer, Verfehlender bleibt. (108) Sie verstecken sich vor den Menschen, und nicht verstecken sie sich vor Allah, obwohl ER mit ihnen ist, wenn sie sich nachts das ausdenken, was IHM an Reden nicht gefällt. Und Allah bleibt alledem, was sie tun, allumfassend. (109) Da habt ihr selbst stellvertretend für sie im diesseitigen Leben disputiert; wer wird denn stellvertretend für sie vor Allah am Tag der Auferstehung disputieren, oder wer wird für sie ein Wakil sein? (110) Und wer Verwerfliches tut oder sich selbst Unrecht antut, dann Allah um Vergebung bittet, der wird Allah als allvergebend, allgnädig finden. (111) Und wer sich eine Verfehlung erwirbt, der belastet damit nur sich selbst. Und Allah bleibt immer allwissend, allweise. (112) Und wer sich einen Fehler oder eine Verfehlung erwirbt und dann einen Unschuldigen damit belastet, der hat bereits eine große Unterstellung und eine klare Verfehlung begangen. (113) und gäbe es nicht Allahs Gunst für dich und SEINE Gnade, hätte eine Gruppe von ihnen dich beinahe in die Irre geführt. Doch sie führen nur sich selbst in die Ire und sie schaden dir dabei in keiner Weise. Und Allah hat dir die Schrift hinabgesandt und die Weisheit und hast dich gelehrt, was du nicht wusstest. Und Allahs Gunst dir gegenüber ist gewiss unermesslich. (114) Nichts Nützliches liegt in den meisten ihrer heimlichen Unterhaltungen, außer wer aufruft zu einer Spende, zum Gebilligten oder zur Versöhnung zwischen den Menschen. Und wer dies im Trachten nach Allahs Wohlgefallen tut, dem werden WIR eine übergroße Belohnung zuteil werden lassen. (115) und wer dem Gesandten widerspricht nachdem ihm die Rechtleitung deutlich wurde, und einem anderen als dem Weg der Mumin folgt, den werden Wir das verantworten lassen, wofür er verantwortlich war, und dann werden Wir ihn in Dschahannam hineinwerfen lassen. Und werbärmlich ist dieses Werden. (116) Gewiss, Allah vergibt nicht, dass IHM gegenüber Schirk betrieben wird. Doch ER vergibt, was geringer ist als dies, wem ER will. Und wer Schirk Allah gegenüber betreibt, ist bereits weit in die Irre gegangen. (117) Sie richten Bittgebet statt an IHN, doch nur an weibliche (Götzen). Und sie richten Bittgebete nur an einen auflehnerischen Satan. (118) Den hat Allah verflucht. Und er sagte: Ich werde doch von DEINEN Dienern einen bestimmten Anteil unterwerfen, (119) sie zweifelsohne in die Irre führen, in ihnen Illusionen wecken, ihnen gebieten, die Ohren von Anam einzuschneiden und ihnen gebieten, die Schöpfung Allahs zu verändern. Und wer sich den Satan als Wali anstelle von Allah nimmt, hat bereits einen klaren Verlust erlitten. (120) Er (Satan) macht ihnen Versprechungen und weckt in ihnen Illusionen. Und der Satan verspricht ihnen nur betrügerischen Schein. (121) Für diese ist Dschahannam als Unterkunft bestimmt, und davon finden sie kein Entkommen. (122) Und diejenigen, die den Iman verinnerlicht und gottgefällig Gutes getan haben, werden Wir ins Cennt eintreten lassen, die von Flüssen durchflossen sind, darin werden sie für immer und ewig bleiben. Dies ist Allahs Versprechen, ein Wahrhaftiges. Und wer ist dieser, der wahrhaftiger als Allah spricht? (123) (Dies ist unabhängig) sowohl von euren Wünschen, als auch von den Wünschen der Schriftbesitzer. Wer Verwerfliches tut, dem wird dementsprechend vergolten, und er wird anstelle von Allah weder einen Wali noch einen Beistehenden finden. (124) Und wer vom gottgefällig Guten tut, ob Mann oder Frau, und Mumin ist, diese werden in die Cennets eintreten und nicht das Geringste an Unrecht erleiden. (125) Und wer folgt einem besseren Din als derjenige, der sich Allah hingab, während er gottgefällig Gutes tut und der Gemeinschaft Ibrahims folgt, der Hanif war. Und Allah nahm Ibrahim als Auserwählten an. (126) Und Allah gehört, was in den Himmel und auf Erden ist. Und Allah bleibt immer über alles allumfassend. (127) Und sie fragen dich nach einer Fetwa die Frauen betreffend. Sag: Allah gibt euch Fetwa sie betreffend: ebenfalls (gibt euch Fetwa) das, was euch vorgetragen wird von der Schrift über die weiblichen Waisen denen ihr nicht gebt, was für sie vorgeschrieben wurde, und die ihr heiraten (bzw. nicht heiraten) wollt sowie über die hilflosen kleinen Kinder. Und (ER gebietet euch), dass ihr eure Verantwortung den Waisen gegenüber in gerechter Weise erfüllt. Und was ihr an gottgefällig Gutem tut, darüber bleibt Allah gewiss immer allwissend. (128) Sollte eine Frau von ihrem Ehemann Auflehnung oder Vernachlässigung fürchten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie sich durch eine Vereinbarung aussöhnen. Und die Aussöhnung ist besser. Doch die Seelen sind der Habsucht zugeneigt. Und wenn ihr gottgefällig Gutes tut und Taqwa gemäß handelt, so bleibt Allah immer dem gegenüber, was ihr tut, gewiss allkundig. (129) Ihr werdet den Ehefrauen gegenüber nicht gerecht sein können, möget ihr auch noch so sehr darauf bedacht sein. So neigt euch nicht (einer Ehefrau) voll zu (bzw. ab), damit ihr sie nicht wie eine lasst, die in der Schwebe ist. Doch wenn ihr dies korrigiert und Taqwa gemäß handelt, so bleibt Allah gewiss immer allvergebend, allgnädig. (130) Und sollten beide sich trennen, wird Allah jedem von ihnen reichlich von SEINEM Reichtum gewähren. Und Allah bleibt immer allumfassend, allweise. (131) Allah gehört alles, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und gewiss, bereits haben Wir denjenigen, denen die Schrift vor euch zuteil wurde, sowie euch angewiesen: Handelt Taqwa gemäß Allah gegenüber! Und solltet ihr Kufr betreiben, so gehört Allah gewiss alles, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und Alla bleibt immer absolut Unabhängig, alllobenswürdig. (132) Und Allah gehört alles, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und Allah genügt als Wakil. (133) Wenn ER will, lässt ER euch Ihr Menschen! vergehen und bringt andere. Und Allah bleibt immer über dies allmächtig. (134) Wer (nur) die Belohnung des Diesseits erstrebt, so hat Allah die Belohnung des Diesseits und des Jenseits. Und Allah bliebt immer allhörend, allsehend. (135) Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Bemüht euch, ständig eurer Verantwortung auf gerechte Weise nachzukommen, und seid Zeugen für Allah, selbst dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen die Eltern und die Verwandten sein sollte. Wenn er reich oder arm ist, so ist Allah verantwortlich für beide. Also folgt nicht der (eigenen) Zuneigung, um nicht (von der Wahrheit) abzuweichen. Und solltet ihr (das Zeugnis) verändern oder euch es verweigern, so bleibt Allah gewiss immer dem gegenüber, was ihr tut, allkundig. (136) Ihr, die den Iman bekundet habt! Verinnerlicht den Iman an Allah, an SEINEN Gesandten, an die Schrift, die ER SEINEN Gesandten nach und nach hinabsandte und an die Schrift, die ER vorher hinabsandte. Und wer Kufr betreibt Allah, SEINE Engeln, SEINEN Schriften, SEINEN Gesandten und dem Jüngsten Tag gegenüber, der ist bereits weit in die Irre gegangen. (137) Gewiss, diejenigen, die den Iman bekundet, dann Kufr betrieben haben, dann den Iman bekundet, dann Kufr betrieben haben, dann ihren Kufr vermehrt haben, denen wird Allah doch weder vergeben noch auf dem (rechten) Weg rechtleiten.. (138) Überbringe den Munafiq die basch-schir, dass für sie zweifelsohne qualvolle Peinigung bestimmt ist. (139) Es sind diejenigen, die sich die Kafir als Wali anstelle der Mumin nehmen. Erstreben sie bei ihnen etwa Überlegenheit? So gehört gewiss die gesamte Überlegenheit (nur) Allah. (140) Bereits sandte ER euch nach und nach in der Schrift hinab: Wenn ihr hört, dass Allahs Ayat gegenüber Kufr betrieben wird und sie verspottet werden, so sitzt nicht bei ihnen, bis sie zu einem anderen Thema übergehen. Gewiss wäret ihr sonst wie sie. Gewiss, Allah wird die Nifaq- und die Kufr-Betreibenden in Dschahannam versammeln, allesamt. (141) Es sind diejenigen, die euch auflauern; wenn euch von Allah Sieg verliehen wurde, sagten sie: Waren wir etwa nicht mit euch? Und wenn den Kafir etwas zuteil wurde, sagten sie: Haben wir uns nicht für euch eingesetzt und euch vor den Mumin geschützt? Allah wird zwischen euch am Tag der Auferstehung richten. Und Allah wird den Kafir gegen die Mumin keine (wirkliche) Möglichkeit geben. (142) Gewiss, die Munafiq wollen Allah täuschen, doch ER täuscht sie. Und wenn sie sich zum rituellen Gebet erheben, erheben sie sich nur träge, damit wollen sie sich nur den Menschen zeigen, und sie gedenken Allahs nur ein wenig. (143) Sie schwanken dazwischen, weder (gehören sie) zu diesen noch zu den anderen. Und wen Allah irre gehen lässt, für den wirst du keinen Weg (zum Iman) finden. (144) ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Nehmt euch die Kafir nicht als Wali anstelle der Mumin, wollt ihr Allah gegen euch eine eindeutige Verfügung geben? (145) Gewiss, die Munafiq sind in der untersten Stufe des Feuers, und du wirst für sie keinen Beistehenden finden. (146) Ausgenommen sind diejenigen, die bereut, es korrigiert, sich an Allah fest gehalten und ihren Din für Allah aufrichtig praktiziert haben, diese sind mit den Mumin. Allah wird den Mumin eine übergroße Belohnung zuteil werden lassen. (147) Was hat Allah an eurer Peinigung, wenn ihr euch dankbar erweist und en Iman verinnerlicht habt? Und Allah bleibt immer allbelohnend, allwissend. (148) Allah liebt nicht das öffentliche Vortragen von schlecht-bösen Aussagen, es sei denn für denjenigen, dem Unrecht widerfahren ist. Und Allah bleibt immer allhörend, allwissend. (149) Wenn ihr das Gute offen legt oder verbergt, oder die Ungerechtigkeit verzeiht, so bleibt Allah gewiss immer allvergebend, allmächtig. (150) Gewiss, diejenigen, die Allah und SEINEN Gesandten gegenüber Kufr betreiben, zwischen Allah und SEINEN Gesandten trenne wollen und sagen: Wir verinnerlichen den Iman an einen Teil, und betreiben Kufr einem anderen Teil gegenüber; und streben dazwischen, einen Weg zu finden, (151) diese sind die wirklichen Kafir. Und Wir haben für die Kafir eine erniedrigende Peinigung vorbereitet. (152) Diejenigen, die den Iman Allah und an SEINEN Gesandten verinnerlicht und keinen Unterschied zwischen keinen von ihnen gemacht haben, diesen wird ER ihre Belohnung zuteil werden lassen. Und Allah bleibt immer allvergebend, allgnädig. (153) Die Schriftbesitzer bitten dich darum, dass du ihnen eine Schrift vom Himmel nach und nach hinabsenden lässt. Bereits haben sie doch Musa um Größeres als dies gebeten, sie sagten: Zeige und Allah offenkundig! Dann erschlug sie der Blitz wegen ihrer Übertretung, dann nahmen sie sich das Kalb (als Götzen), nachdem zu ihnen die deutlichen Zeichen gekommen waren, dann haben Wir ihnen dies vergeben und ließen Musa einen eindeutigen Beweis zuteil werden. (154) Und Wir hoben über sie den Tur-Berg wegen ihres Gelöbnisses empor und sagten ihnen: Tretet durch das Tor in Sudschud-Haltung ein! Auch sagten Wir ihnen: Übertretet nicht am Sabbat! Und Wir nahmen von ihnen ein unwiderrufliches Gelöbnis entgegen. (155) (Sie wurden bestraft) infolge ihrer Verletzung ihres Gelöbnisses, ihres Kufrs Allahs Ayat gegenüber, ihres Tötens der Propheten zu Unrecht und ihrer Aussage: unsere Herzen sind verhüllt. Nein, sondern Allah hat sie versiegelt, wegen ihres Kufrs, so verinnerlichen sie den Iman nicht, außer wenigen (von ihnen). (156) Ebenso infolge ihres Kufrs, ihrer erfundenen ungeheuerlichen Äußerung über Meryam und (157) ihrer Äußerung: Gewiss, wir haben Al-Masih Isa Ibnu-Meryam, den Gesandten Allahs getötet. Doch weder haben sie ihn getötet, noch gekreuzigt, sondern es erschien ihnen nur etwas Ähnliches. Und gewiss, diejenigen, die über ihn uneins sind, sind doch im Zweifel über ihn. Sie haben kein Wissen davon; sie folgen nur einer Spekulation. Und sie haben ihn gewiss nicht getötet! (158) Nein, sondern Allah hat ihn zu Seinem (erhöhten Ort) emporgehoben. Und Allah bleibt immer allwürdig, allweise. (159) Und es gibt keinen von den Schriftbesitzern, der nicht vor seinem Tod doch den Iman an ihn verinnerlichen wird. Und am Tag der Auferstehung wird er gegen sie Zeuge sein. (160) Und infolge des Unrecht-Begehens derjenigen, die Juden wurden, erklärten Wir ihnen für haram einige der Tay-yibat, die für sie als halal galten, (dies) ebenfalls infolge ihres häufigen Abbringens vom Wege Allahs (161) ihres Nehmens von Riba obwohl dies ihnen bereits verboten wurde und ihres Aneignens der Vermögen von Menschen durch das für nichtig Erklärte. Und Wir haben für die Kafir unter ihnen eine qualvolle Peinigung vorbereitet. (162) Doch diejenigen unter ihnen, die über fundiertes Wissen verfügen, und die Mumin, sie verinnerlichen den Iman an das, was dir hinabgesandt wurde, und an das, was vor dir hinabgesandt wurde und (insbesondere unter ihnen lobe ICH) diejenigen, die das rituelle Gebet ordnungsgemäß verrichten ebenso diejenigen, die Zakat entrichten, und diejenigen, die den Iman an Allah und an den Jüngsten Tag verinnerlichen, diesen allen werden Wir übergroße Belohnung zuteil werden lassen. (163) Gewiss, Wir ließen dir Wahy zuteil werden, wie Wir Wahy Nuh und den Propheten nach ihm zuteil werden ließen. Ebenso ließen Wir Wahy zuteil werden Ibrahim, Isamil, Ishaq, Yaqub, den Stämmen Israils, Isa, Ayyub, Yunus, Harun und Sulaiman. Auch ließen Wir DavudZabur zukommen. (164) Ebenfalls (ließen Wir Wahy zuteil werden) Gesandten, von deren Begebenheiten Wir dir bereits vorher berichteten, auch Gesandte, von deren Begebenheiten Wir dir nicht berichtet haben. Und Allah sprach doch zu Musa! (165) (Und Wir entsandten) Gesandte, als Überbringer froher Botschaft und als Ermahner, damit die Menschen Allah gegenüber nach (der Entsendung) der Gesandten keine Ausflüchte machen können. Und Allah bleibt immer allwürdig, allweise. (166) Doch Allah bestätigt das, was ER dir hinabgesandt hat. ER sandte es mit SEINEM Wissen hinab, auch die Engel bezeugen es. Und Allah genügt als Zeuge. (167) Gewiss, diejenigen, die Kufr betrieben und vom Wege Allahs abgebracht haben, diese sind bereits weit in die Irregegangen. (168) Gewiss, denjenigen, die Kufr betrieben und Unrecht begangen haben, wird Allah weder vergeben und keinen Weg zur Rechtleitung aufzeigen. (169) außer einen Weg zu Dschahannam. Darin bleiben sie für immer und ewig. Und dies bleibt für Allah immer etwas Leichtes. (170) Ihr Menschen! Bereits ist zu euch doch ein Gesandter mit der Wahrheit von eurem Herrn gekommen, so verinnerlicht den Iman, dies ist besser für euch. Doch solltet ihr Kufr betreiben, so gehört Allah gewiss, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und Allah bleibt immer allwissend, allweise. (171) Ihr Schriftbesitzer! Übertreibt nicht in eurem Din und sagt nichts über Allah außer der Wahrheit! Al-Masih Isa Ibnu-Meryam, war doch nur ein Gesandter Allahs. SEIN Wort, das ER Meryam zuteil werden ließ, und ein Ruh von IHM. So verinnerlicht den Iman an Allah und an SEINE Gesandten. Und sagt nicht: (Gott sei) dreifaltig. Hört auf damit, dis ist besser für euch. Gewiss, Allah ist nur ein einziger Gott! Gepriesen erhaben ist ER, dass ER einen Sohn hätte. IHM gehört, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und Allah genügt als Wakil. (172) Al-Masih wird es niemals verweigern, ein Diner Allahs zu sein, ebenso die auserwählten Engel. Und wer sich verweigert, IHM zu dienen, und sich in Arroganz erhebt, diese wird ER noch zu SICH allesamt versammeln. (173) Hinsichtlich derjenigen, die den Iman verinnerlicht und gottgefällig Gutes getan haben, diesen wird ER ihre Belohnung zuteil werden lassen und von SEINER Gunst noch mehr geben. Doch hinsichtlich derjenigen, die sich verweigert und sich in Arroganz heroben haben, diese wird ER mit einer qualvollen Peinigung peinigen. Und sie werden anstelle von Allah weder einen Wali, noch einen Beistehenden finden. (174) Ihr Menschen! Bereits ist zu euch doch eine Bestätigung von eurem Herrn gekommen. Und Wir haben euch einklares Licht hinabgesandt. (175) Hinsichtlich derjenigen, die den Iman an Allah verinnerlicht und sich an IHM festgehalten haben, diese wird Er in eine Gnade von IHM und Gunst eintreten lassen und zu SICH auf einem geradlinigen Weg rechtleiten. (176) Und sie fragen dich nach einer Fetwa, sag: Allah gibt euch Fetwa hinsichtlich der Kalala. Wenn ein Mensch stirbt, ohne dass er Kinder (oder Eltern), aber eine Schwester (väterlicherseits) hinterlässt, so bekommt sie die Hälfte dessen, was er hinterlässt, und er beerbt sie, wenn sie, wenn sie keine Kinder (oder Eltern) hinterlässt. Und wenn sie zwei Schwestern waren, dann bekommen sie zwei Drittel dessen, was er hinterlässt. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, so bekommt der Mann das Gleiche wie zwei Frauen. Allah erläutert euch, damit ihr nicht irrt. Und Allah ist über alles allwissend. Ende Sure 4
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